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Medienservice

Willkommen im Pressebereich des CCVD. Hier finden Sie aktuelle Informationen, Materialien für die Medienarbeit und unsere neuesten Mitteilungen.

Medienanfragen

Bei Medienanfragen wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktstelle:

CCVD Ressort für Öffentlichkeitsarbeit

Akkreditierungen

Zum Schutz unserer vielen jungen Sportler sind die Akkreditierungen für die Veranstaltung unseres Sportverbandes mit Auflagen verbunden. Detaillierte Informationen zur Akkreditierung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Akkreditierungsantrag.

Akkreditierungsbestimmungen für Medienvertreter

Zum Schutz unserer minderjährigen Sportlerinnen und Sportler sowie zur Sicherstellung eines fairen und geordneten Veranstaltungsablaufs erfolgt die Medien- und Presseakkreditierung für Veranstaltungen des CCVD ausschließlich nach den folgenden verbindlichen Bestimmungen.
Ein Rechtsanspruch auf Akkreditierung besteht nicht.

Wer kann eine Akkreditierung beantragen?

Akkreditierungsberechtigt sind ausschließlich haupt-, neben- oder freiberuflich tätige Medienvertreter, die
- einen gültigen und anerkannten Presseausweis sowie
- einen aktuellen Redaktionsauftrag
eines anerkannten Print-, Online-, Hörfunk- oder TV-Mediums nachweisen können.

  • Der alleinige Besitz eines Presseausweises reicht für eine Akkreditierung nicht aus.

Wichtiger Hinweis zum Kinder- und Jugendschutz:
Akkreditierungen werden ausschließlich an Fotografen und Filmemacher mit offiziellem Redaktionsauftrag erteilt.
Hobby-Fotografen und Hobby-Filmemacher sind ausgeschlossen.

Der Veranstalter behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern oder Akkreditierungsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Geltungsbereich der Akkreditierung

Die Akkreditierung ist personenbezogen, nicht übertragbar und gilt ausschließlich für:
- die zugewiesenen Arbeits- und Aufenthaltsbereiche
- die genehmigte redaktionelle Berichterstattung
Eine kommerzielle, werbliche oder private Nutzung von Bild-, Ton- oder Filmmaterial sowie die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet, sofern keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Veranstalters vorliegt.

Pflichten akkreditierter Medienvertreter

Alle akkreditierten Medien- und Pressevertreter verpflichten sich insbesondere,
- den Pressekodex einzuhalten und objektiv zu berichten;
- die ausgegebene Medien-ID sichtbar zu tragen;
- Wettkampfmatte (Ausnahme Siegerehrung) und Umkleidebereiche nicht zu betreten;
- den Warm-up-Bereich nicht zu behindern;
- die Jury zu keinem Zeitpunkt zu stören, zu fotografieren oder zu filmen;
- den Ablauf der Veranstaltung nicht zu beeinträchtigen;
- den Anweisungen des Veranstalters, des Ordnungsdienstes und der Hallenleitung unverzüglich Folge zu leisten.

Redakteure aus Print-, Online- und Radiomedien dürfen keine visuellen oder audiovisuellen Aufnahmen anfertigen. Das Mitführen entsprechender Geräte kann untersagt werden.

Sanktionen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen diese Akkreditierungsbestimmungen ist der Veranstalter berechtigt,
- die Akkreditierung mit sofortiger Wirkung zu entziehen,
- die betreffende Person von der Veranstaltung auszuschließen,
- zukünftige Akkreditierungsanträge abzulehnen,
sowie Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet für Sach- und Vermögensschäden der akkreditierten Personen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Online-Akkreditierung & Antragstellung

Der Akkreditierungsantrag ist ausschließlich über das Online-Formular einzureichen und muss spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.
Mit dem Absenden des Formulars bestätigen die Antragstellenden, dass sie die Akkreditierungsbestimmungen gelesen haben und verbindlich anerkennen.

Akkreditierungsantrag Medienvertreter

Hiermit beantragen wir eine Akkreditierung für folgende Veranstaltung des CCVD e.V.:

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