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Ausbau der Hinweisgeberstrukturen im CCVD

Der CCVD erweitert zum Jahr 2026 seine Melde- und Hinweisgeberstrukturen. Mitgliedsvereine, Athletinnen und Athleten, Eltern, Trainerinnen und Trainer, Mitarbeitende, Zuschauerinnen und Zuschauer sowie weitere Stakeholder des CCVD können Hinweise und Meldungen über mögliche Compliance-relevante Vorfälle an qualifizierte Stellen – auch anonym – einreichen.

Hierzu hat der CCVD eine innerverbandliche Hinweisstelle eingerichtet und sich zusätzlich der externen Hinweisstelle des DOSB angeschlossen. Alle weiteren Informationen dazu findet Ihr > hier auf der CCVD Website.

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