Ausbau der Hinweisgeberstrukturen im CCVD
Der CCVD erweitert zum Jahr 2026 seine Melde- und Hinweisgeberstrukturen. Mitgliedsvereine, Athletinnen und Athleten, Eltern, Trainerinnen und Trainer, Mitarbeitende, Zuschauerinnen und Zuschauer sowie weitere Stakeholder des CCVD können Hinweise und Meldungen über mögliche Compliance-relevante Vorfälle an qualifizierte Stellen – auch anonym – einreichen.
Hierzu hat der CCVD eine innerverbandliche Hinweisstelle eingerichtet und sich zusätzlich der externen Hinweisstelle des DOSB angeschlossen. Alle weiteren Informationen dazu findet Ihr > hier auf der CCVD Website.