AKKREDITIERUNGSANTRAG für Medienvertreter

Durchführungsbestimmungen:

Zur Akkreditierung berechtigt sind grundsätzlich nur freie, neben- oder hauptberufliche Medienvertreter, die einen offiziellen Presseausweis oder einen Redaktionsauftrag einer Print-Publikation, eines Hörfunksenders, einer TV-Station, eines Internet-Mediums oder einer Bild- / Nachrichtenagentur vorweisen können. Der alleinige Besitz eines offiziellen Presseausweises reicht für eine Akkreditierung nicht aus. Die Akkreditierung ist personengebunden, kann nicht übertragen werden und berechtigt zur Nutzung eines Arbeitsplatzes im zugewiesenen Bereich. Der Veranstalter behält sich vor, weitere Unterlagen zum Akkreditierungsantrag nachreichen zu lassen. Der Antrag auf Akkreditierung kann vom Veranstalter ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Die Nichteinhaltung der in diesen Bestimmungen festgelegten Vorgaben hat den Entzug der Akkreditierung und den Verweis von der Veranstaltung zur Folge. Der Veranstalter behält sich in diesem Fall weitergehende Schritte (z.B. zukünftige Ablehnung von Akkreditierungsanfragen, Forderung von Schadenersatz) ausdrücklich vor.
Die Haftung des Veranstalters und seiner Gehilfen für Eigentumsschäden der Medienvertreter ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters nachgewiesen werden kann.

Aufgrund des Kinder- und Jugendschutzes stellen wir Akkreditierungen ausschließlich für Fotografen und Filmemacher mit einem offiziellen Redaktionsauftrag aus (keine Hobby-Fotografen/Filmemacher).

Alle Medienvertreter verpflichten sich,

  • zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, welches am Tag der Veranstaltung nicht älter als 6 Monate ist
  • die Berichterstattung nach bestem Wissen und Gewissen objektiv zu gestalten und den Pressekodex zu beachten.
  • die ausgestellte Medien ID-Card deutlich sichtbar zu tragen.
  • die Auftrittsfläche sowie die Umkleide-Bereiche vor, während und nach der Veranstaltung nicht zu betreten.
  • im WarmUp-Bereich Teams nicht zu behindern.
  • die Jury zu keinem Zeitpunkt zu stören (insbesondere Sichtbehinderungen)
  • den Ablauf der Veranstaltung nicht zu stören.
  • den Anweisungen des Veranstalters, des Ordnungsdienstes und ggf. des Hausherren Folge zu leisten. Redakteure Print, Internet und Radio verpflichten sich insbesondere, keine visuellen oder audiovisuellen Aufnahmen in Form von Einzel- oder Laufbildern zu erstellen. Die Mitnahme der für die Erstellung von Bildern notwendigen Geräte (z.B. Foto- oder Videokamera) kann vom Veranstalter verwehrt werden.

Presse-Fotografen verpflichten sich insbesondere,

  • die vom Veranstalter zugewiesenen Fotografenbereiche einzuhalten und das von ihm erbrachte Equipment so zu platzieren, dass eine Gefährdung anderer Personen vermieden wird.
  • kein Blitzlicht während der Stellproben und des Wettkampfes zu benutzen.
  • die Jury zu keinem Zeitpunkt zu fotografieren.
  • die Wettkampffläche nur zur Siegerehrung zu betreten.
  • Fotos ausschließlich für redaktionelle Publikationszwecke zu verwenden. Es dürfen maximal 15 Fotos (keine Sequenzbilder) je Teamveröffentlicht werden.
  • keine visuellen oder audiovisuellen Aufnahmen in Form von Laufbildern zu erstellen.

EB-Teams und ENG-Crews verpflichten sich insbesondere,

  • die vom Veranstalter zugewiesenen Arbeitsbereiche einzuhalten und das von ihnen mitgebrachte Equipment so zu platzieren,
  • dass eine Gefährdung anderer Personen vermieden wird.
  • die Jury zu keinem Zeitpunkt zu filmen.
  • Lauf- und Einzelbilder ausschließlich in dem gesondert geregeltem Rahmen zu verwenden.

Rechteverwerter verpflichten sich insbesondere,

  • die vom Veranstalter zugewiesenen Arbeitsbereiche einzuhalten und das von ihnen mitgebrachte Equipment so zu platzieren,
  • dass eine Gefährdung anderer Personen vermieden wird.
  • die Wettkampffläche nur zur Siegerehrung zu betreten.
  • die Jury zu keinem Zeitpunkt zu fotografieren/filmen.
  • Einzel- und/oder Laufbilder ausschließlich in dem gesondert geregeltem Rahmen zu verwenden.

Vertreter von Online-Medien verpflichten sich

  • zur Veröffentlichung eines entsprechenden VORBERICHTS auf der angegebenen Website bzw. im angegebenen Printmedium und Zusendung eines Belegexemplars per Mail an ​presse@ccvd.de
  • zur Vorlage eines gültigen und anerkannten Presseausweises
  • Mit der Akkreditierung ist es dem Fotograf gestattet, Bildaufnahmen gemäß der CCVD – Durchführungsbestimmungen im Auftrag des Mediumszu tätigen und zu veröffentlichen. Jegliche kommerzielle oder werbliche Nutzung dieses Bildmaterials sowie die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Eine Nichtbeachtung kann zu Schadensersatzforderungen seitens CCVD, seiner Landesverbände und Mitgliedsvereine führen.

Freie Journalisten verpflichten sich
zusätzlich zum Akkreditierungsantrag eine Kopie des aktuellen anerkannten Presse-Ausweises SOWIE eine schriftliche Auftragsbestätigung der Redaktion (Redaktionsauftrag) des Mediums, für welches sie berichten wollen, einzureichen. Dieser Redaktionsauftrag darf nicht älter als 3 Monate sein.

Freie Fotografen verpflichten sich
zusätzlich zum Akkreditierungsantrag eine Kopie des aktuellen anerkannten Presse-Ausweises sowie eine schriftliche Auftragsbestätigung der Redaktion (Redaktionsauftrag) des Mediums, für welche sie fotografieren sollen, einzureichen. Dieser Redaktionsauftrag darf nicht älter als 3 Monate sein
Mit der Akkreditierung ist es dem Fotograf gestattet, Bildaufnahmen gemäß der CCVD- Durchführungsbestimmungen im Auftrag des Mediums zu tätigen und zu veröffentlichen. Jegliche kommerzielle oder werbliche Nutzung dieses Bildmaterials sowie die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Eine Nichtbeachtung kann zu Schadensersatzforderungen seitens CCVD, seiner Landesverbände und Mitgliedsvereine führen.
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Der vollständig ausgefüllte Akkreditierungsantrag muss spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung dem Veranstalter vorliegen:

Nach der positiven Prüfung des Antrag durch den Veranstalter, erhalten Sie eine Akkreditierungsbescheinigung per Mail. Auf Vorlage dieser Akkreditierungsbescheinigung und des Presse- bzw. Personalausweises erhält der/die Akkreditierte am Check-IN eine Medien-ID-Card, welche für die o.g. Veranstaltung Gültigkeit besitzt. Den Check-In Schalter finden Sie am Sportler-Eingang (meist Hintereingang der Veranstaltungshalle). Sollte der Check-In-Schalter schon geschlossen sein, melden Sie sich bitte am Haupteingang.

Formular

    Hiermit beantragen wir eine Akkreditierung für folgende Veranstaltung des CCVD e.V.:

    Medium & Ansprechpartner (z.B. Redaktionsleiter):

    Zu akkreditierende Person